Erlass Feuerwehrbekleidungs-Richtlinie

HessenDas Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat einen neuen Erlass bezüglich "Feuerwehrbekleidungs-Richtlinie" herausgegeben ...




Erlass des HMdIS
Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen
(Feuerwehrbekleidungs-Richtlinie)


Schreiben des HMdIS vom 29. Oktober 2009.

Der Erlass ersetzt die Feuerwehrbekleidungs-Richtlinien vom 8. Dezember 1997 (StAnz. S. 4038), die durch Fristablauf außer Kraft getreten sind.

Das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zum Schutz vor Gefährdungen bei Feuerwehrtätigkeiten ist gemäß den geltenden Regelungen (EG-Richtlinien, Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Feuerwehr-Dienstvorschriften) erforderlich. Die Inhalte dieses Erlasses basieren auf einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten der Feuerwehr. Die Angaben in diesem Erlass entbinden die Feuerwehren nicht von der notwendigen Aufgabe, für besondere Gefahren bzw. für besondere Situationen eigene Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Als Hilfsmittel hierfür können zum Beispiel die DIN EN ISO 11612 „Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen“, die DIN EN 469 „ Schutzkleidung für die Feuerwehr-Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung“ und die GUV-I 8675 „Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“ herangezogen werden.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

[Hier] in unserem Downloadbereich finden Sie diesen Erlass.