Feuerwehr-Streit um Blaulicht auf privatem Autodach

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Limburg-Weilburg. Mit Blaulicht zu einem Brandeinsatz oder Verkehrsunfall eilen, und zwar im Privatwagen, das dürfen nach einem neuen Erlass Kreisbrandmeister. Zahlreiche Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren wollen das auch und protestieren nun gegen die Ungleichbehandlung ...

Die Einen dürfen, die Anderen nicht: Um das Blaulicht auf privaten Fahrzeugen von Feuerwehrleuten ist ein Streit entbrannt. Die Einen dürfen, die Anderen nicht: Um das Blaulicht auf privaten Fahrzeugen von Feuerwehrleuten ist ein Streit entbrannt.

Glatze, Sonnenbrille, Lolli und Blaulicht: Mit diesen markanten Zutaten hat der Schauspieler Telly Savalas als New Yorker Polizist Theo Kojak in den 1970er-Jahren die TV-Zuschauer unterhalten. Wenn der Lieutenant zu einem Tatort muss, setzt er sein Blaulicht aufs Autodach und rast los. Sieht nicht nur cool aus, sondern ist vor allem praktisch.

Nach einem Erlass des hessischen Wirtschaftsministeriums in Abstimmung mit dem für die Feuerwehren zuständigen Innenministerium dürfen schon seit Januar auch die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister sich ein bisschen wie Kojak fühlen, wenn sie mit ihren Privatfahrzeugen zu einer Einsatzstelle eilen müssen. Der Vorteil: Sie werden mit dem Blaulicht schnell erkannt und kommen, wenn sich auf der Autobahn vor einem Unfall ein Stau gebildet hat, schnell durch.

Bislang gab es diese Möglichkeit nicht. Aber fast alle Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren aus dem Landkreis Limburg-Weilburg sehen nicht ein, dass nur die zuständige Brandschutzaufsicht diese Möglichkeit bekommt und haben deshalb an die zuständigen Minister, Peter Beuth (CDU) und Tarek Al-Wazir (Grüne), einen Protestbrief geschrieben.

„Warum die Kreisbrandmeister und wir nicht? Wir sind doch die Verantwortlichen“, sagt der ehrenamtliche Gemeindebrandinspektor Jürgen Schütz aus Löhnberg, einer der 44 Unterzeichner aus allen 19 Kommunen. Zwar gebe es einige wenige Kommunen wie zum Beispiel Limburg, in denen der Stadtbrandinspektor einen Kommandowagen hat, mit dem er mit Blaulicht zu einer Einsatzstelle kommt, aber kleinere Kommunen wie Löhnberg hätten dies nicht. Er zum Beispiel arbeite in Limburg und wenn er zu einem Einsatz nach Löhnberg müsse, dann nehme er seinen Privatwagen – ohne Blaulicht, sagt Schütz.

Offenbar trauten die zuständigen Minister den kommunalen Führungskräften im Feuerwehrwesen „das Führen eines Kraftfahrzeuges mit Sondersignal nicht zu“, heißt es in dem Schreiben; das sei jedoch eine falsche Einschätzung. Auch die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren und ihre Stellvertreter seien mitunter gezwungen, direkt zu einer Einsatzstelle auszurücken und hätten keine Zeit, erst zum zuständigen Feuerwehrhaus zu fahren. Die Forderung: Entweder eine Gleichbehandlung mit den Kreisbrandmeistern oder als „bessere Lösung“ die Anschaffung von Kommandowagen für alle Kommunen.

Ob der Protest Erfolg haben wird, darf nach der Antwort des Innenministeriums zumindest bezweifelt werden. Denn es beruft sich auf den Bund „als Verordnungsgeber“. Und der habe „wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass der Kreis der mit Blaulicht ausgerüsteten Fahrzeuge möglichst klein bleiben soll“, und zwar „um die Akzeptanz in der Bevölkerung von Fahrten unter Sondersignal der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei nicht zu schwächen. Aus diesem Grund konnte nur einem eng begrenzten Kreis eine Ausnahme zugestanden werden“, schreibt Pressesprecher Sebastian Poser auf Anfrage der NNP.

Ziel des umstrittenen Erlasses sei es, den Brandschutzaufsichtsdienst in den Landkreisen auch durch ehrenamtliche Kreisbrandmeister zu erleichtern. Denn der Tausch eines mit Sondersignalanlage ausgerüsteten Dienstfahrzeugs des Kreisbrandinspektors – falls überhaupt vorhanden – würde bei einem Bereitschaftsdienstwechsel aufgrund der Entfernungen in den Landkreisen „eine unvertretbare Belastung der entsprechenden Führungskräfte darstellen“. Bei Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren von freiwilligen Feuerwehren sei hingegen davon auszugehen, dass sie bei einem Alarm die Anfahrt mit einem Feuerwehrfahrzeug vom örtlichen Feuerwehrhaus aus zur Einsatzstelle antreten, heißt es in der weiteren Begründung. „Wie jeder Feuerwehrangehörige müssen sie gegebenenfalls mit einem Privat-Kfz ohne Sondersignal zum Feuerwehrhaus fahren.“ Und: „Für Kreisbrandmeister besteht im Regelfall nicht die Möglichkeit der Nutzung eines Feuerwehrfahrzeuges einer Gemeinde für den Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises.“ dick

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.