Tag des brandverletzten Kindes 2023

Berlin. Heute ist Tag des brandverletzten Kindes 2023! ...

DFVBild: DFV

Wolfgang Schäuble, Leiter der Münchner Feuerwehr, fordert Eltern und Betreuungspersonen auf, die Umgebung von Kindern immer wieder auf Gefahren zu überprüfen und Schutzmaßnahmen dem Alter des heranwachsenden Kindes anzupassen, um „brandgefährliche“ Situationen frühzeitig zu beseitigen. „Familien mit kleinen Kindern sollten Kaminöfen, Feuerschalen und offenes Feuer immer gut absichern zum Beispiel mit Schutzgittern. Auch brennende Kerzen sollte man nie unbeaufsichtigt lassen. Feuer übt seit jeher eine große Anziehungskraft gerade auf die Jüngsten aus und wird daher immer wieder unterschätzt. Am „Tag des brandverletzten Kindes“ beteiligen sich deshalb bundesweit viele Feuerwehren, um aufzuklären und Gefahrenschutz zu zeigen.“

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
  • Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
  • Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
  • Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
  • Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
  • Kühlen: Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (circa 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft. Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen. Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
  • Achtung: Niemals Hausmittel wie etwa Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)