Garagenbrände sind vermeidbar!

Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.

Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.

Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):

  • Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).
  • Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
  • Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
  • Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
  • Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.

Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!

Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!

[Hier] in unserer Rubrik für "Bürgerinfo" finden Sie weitere wichtige Informationen und Tipps zu Verhaltensweisen bei Bränden.